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Taxonomie-Verordnung der EU

Sie ist eine Art Gütesiegel für Nachhaltigkeit. Das Problem: Nach einem Vorschlag der EU-Kommission sollen Atomkraft und Gas als grün, also umweltfreundlich und nachhaltig gelten.

Datum:
Verfügbar
weltweit
Verfügbar bis:
bis 12.01.2027

Was heißt Taxonomie?

Das Wort stammt aus dem Griechischen und setzt sich aus taxis für Ordnung und nomos für Gesetz zusammen. Der Duden definiert Taxonomie als "Einordnung in ein bestimmtes System". Gebräuchlich ist es demnach insbesondere in der Sprachwissenschaft und der Biologie.

Worum geht es bei der EU-Taxonomie?

Um die Einstufung von Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig. Das betrifft vieles, etwa Energieerzeugung, Forstwirtschaft, Stahlherstellung, Wasserversorgung, Verkehr und Bauen. Es werden jeweils Kriterien dafür festgelegt, inwiefern Tätigkeiten nachhaltig sind. Letztlich geht es dabei um ihre Finanzierung.

Was soll die Taxonomie erreichen?

Ihr Zweck ist, "den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können", wie es in der Taxonomie-Verordnung heißt. Geld soll dann statt in umweltschädliche Projekte dahin fließen, wo es der Nachhaltigkeit dient, etwa in erneuerbare Energien, Recycling oder eine umweltfreundlichere Schifffahrt.

Welche Gesetze und Pläne gibt es?

Grundstein ist die EU-Verordnung "über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitione"» vom Juni 2020. Auf ihr baut eine delegierte Verordnung der EU-Kommission vom Juni 2021 auf. Sie legt Kriterien für Nachhaltigkeit mit Blick aufs Klima fest.

Was steht im neuen Entwurf?

Aus Angaben der Kommission und von Verbänden und Politikern und einem kursierenden Text lässt sich entnehmen: Atomkraft und Erdgas können als nachhaltig eingestuft werden. Dafür gäbe es Bedingungen, darunter Emissions-Grenzwerte. Bei der Atomkraft wären detaillierte Pläne für ein ab 2050 betriebsbereites Endlager für hochradioaktiven Abfall ein Erfordernis.

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