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scobel - Das Prinzip Strafe
Wir bestrafen, weil wir die Täter zu besseren Menschen machen wollen. Und weil wir die Gesellschaft vor Gefahren schützen wollen.
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- weltweit
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- bis 28.05.2025
Das Problem: Freiheitsentzug als Mittel zur Besserung oder zur Resozialisierung eines Täters wirkt nur bedingt.
Strafvollzug gänzlich abzuschaffen bleibt eine Utopie. Es geht darum, in welchen Fällen er als unentbehrlich angesehen wird und wie eine humane Vollzugsgestaltung aussehen müsste. Frieder Dünkel, Kriminologe
Was Freiheitsentzug in Ansätzen bedeuten kann, erleben wir gerade kollektiv durch die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie. Was der Freiheitsentzug mit vielen Strafgefangenen macht, zeigen die Statistiken. Manche treibt er in den Suizid. Viele geraten erst in der Haftanstalt richtig auf die schiefe Bahn, weil sie in entsprechende Netzwerke aufgenommen werden. Maßnahmen wie die Resozialisierung greifen nicht so wie sie könnten. Und auch den Opfern schafft die Haft des Täters kaum Genugtuung. Effektiver sind Programme wie der Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem Täter und Opfer miteinander in Kontakt kommen.
Warum bestrafen wir also? Vielfach geht um Genugtuung. Es geht um die Befriedigung des Bedürfnisses nach Vergeltung. Es geht um uns, um die Gesellschaft und nicht um den Täter. Grund genug über das Prinzip Strafe nachzudenken.
Die Gäste
Frieder Dünkel ist Professor für Strafrecht und Kriminologie. Bis zu seiner Emeritierung lehrte er an der Universität Greifswald. Prof. Dünkel forscht an der Entwicklung des Strafvollzugs, den Rückfallquoten, der Straftäterbehandlung und Perspektiven einer »reduktionistischen« Kriminalpolitik. Darüber hinaus untersucht er die Wiedereingliederung von Strafgefangenen im europäischen Vergleich.
Katrin Gierhake ist Professorin für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Materielles Strafrecht, Unrechts- und Strafbegründung, das Verhältnis von Prävention und Strafe, Fragen der Sicherheitsgesetzgebung. Darüber hinaus geht sie rechtsphilosophischen Grundsatzfragen nach, z.B. der nach der Willensfreiheit und dem Problem der strafrechtlichen Schuld im Zusammenhang mit der modernen Hirnforschung.
Gunda Wößner ist Diplom-Psychologin am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Sexual- und Gewaltdelikte, insbesondere Straftäterbehandlung, Rückfallrisiken, Überwachung durch elektronische Fußfesseln sowie der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich (Restorative Justice).